Ziele

Das Arbeitsrecht umfasst das Recht der abhängigen Arbeit. Abhängige Arbeit wird von Arbeitnehmern ausgeführt. Das heißt, die Ausübung selbstständiger Tätigkeit bewegt sich weitgehend außerhalb des arbeitsrechtlichen Schutzbereichs. In Einzelfällen kann die Einordnung als Arbeitnehmer oder Selbstständiger problematisch sein.

Das Arbeitsrecht dient als Abmilderung und Ergänzung der Vertragsfreiheit des Privatrechts, die auf der “Waffengleichheit” der Vertragspartner beruht. Für den Arbeitnehmer ist der Verlust des Arbeitsplatzes mit gravierenden Einschnitten in seine soziale und wirtschaftliche Existenz verbunden. Der Arbeitnehmer braucht sachkundige und kämpferische Unterstützung, um seine Interessen zu wahren.

Für den Arbeitgeber ist das Arbeitsrecht mit unzähligen Fallstricken und Risiken verbunden. Auch er benötigt anwaltliche Hilfe, damit keine kostenträchtigen Fehler gemacht werden.

Im Sozialrecht und Versicherungsrecht steht das Mitglied oder der Leistungsbezieher einer anonymen Verwaltung gegenüber. Für diese Verwaltung ist der Einzelne eine Ansammlung von Daten. Immer höher werdender Kostendruck führt dazu, dass die Leistungen oftmals erst abgelehnt werden.

Sozialversicherungen und private Versicherungen sind rechtlich hochkomplexe Verwaltungen mit Massenbetrieb. Sie dienen dem sozialen Ausgleich, indem sie in einer genau definierten Notlage finanzielle Unterstützung bieten. Um sich vor Missbrauch der Leistungen zu schützen, wird die definierte Notlage eng gefasst und juristisch abgegrenzt.

Der Versicherte, der in eine Notlage gerät, hält seinen Anspruch für gerechtfertigt. Denn er selbst weiss ganz genau, was er erleidet oder erlitten hat. Die Verwaltung der Versicherung bemüht sich jedoch zunächst, den Anspruch abzuwehren. Das stösst beim Versicherten auf Unverständnis, Verärgerung. Hinzu kommt der Faktor Zeit, der die Anspruchstellung zum Geduldspiel macht.

Dazu kommt, dass der Normalbürger die Sprache der Verwaltung nicht versteht. Die Verwaltungssprache ist eine Fachsprache, die zu erlernen selbst für Juristen schwierig ist.

Damit steht der Versicherte, der Leistungen begehrt, einer ihm überlegenen Bürokratie gegenüber, die eine fremde Sprache spricht und zunächst darauf bedacht ist, seine Ansprüche abzuwehren. Diese Bürokratie hat zudem sehr viel Zeit, denn je später sie die Ansprüche anerkennt, um so weniger ist sie belastet.

Hier will ich helfen, als Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht und Sozialrecht und private Versicherungen dem versicherten Bürger zu helfen, seine Ansprüche durchzusetzen. Dies gelingt nicht immer, jedoch sehr oft, und mein Ziel ist es, die berechtigten Ansprüche der Versicherten schnell und in angemessener Höhe zu erkämpfen.