Wie und wann darf eine Kündigung ausgesprochen werden?
Grundsätzlich ist eine Kündigung rechtswirksam, sobald sie ausgesprochen wird. Wer der Arbeitnehmer der Meinung ist, dass die Kündigung weder angemessen, ungerechtfertigt und nicht rechtswirksam ist, muss dieser Kündigung widersprochen werden. Ihr Anwalt Arbeitsrecht Berlin

Ratsam ist es, einen Anwalt einzuschalten in einem solchen Fall. Der Anwalt, vor allem wenn er auf das Arbeitsrecht spezialisiert ist, kann die Kündigung auf Rechtswirksamkeit
prüfen.

Kündigung durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber hat das Recht zu kündigen, allerdings herrschen hier strengere Regeln als für Arbeitnehmer. Fachanwalt bei Kündigungen in Berlin

Was bei einer Kündigung zu beachten is:

  • dass diese auch immer schriftlich erfolgen soll
  • dass sie auch, falls der Kündigende sich vertreten lässt, die Kündigung auch in Original vorliegt, außerdemm muss eine Vollmacht Arbeitgebers vorliegen
  • Die Widerspruchsfrist von drei Wochen einhalten
  • Im Zweifelsfall einen Spezial Anwalt für Arbeitsrecht beauftragen

Großbetriebe

Befindet sich der Arbeitnehmer in einem Großbetrieb mit mehr als 10 Mitarbeiter ist grundsätzlich bei einer Kündigung eines Sozialwahl zutreffen dafür muss der Betriebsrat angehört werden.
In der Regel gibt es Kündigungsschutz bei Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern, allerdings gilt das nicht für die Probezeit. Denn hier kann eine Kündigung von 14 Tagen ausgesprochen werden, das heißt, die Kündigungsschutz greift nicht in der Probezeit.
Unter Umständen gibt es die Möglichkeit für Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern zu kündigen, allerdings müsste es dafür sehr gute Gründe geben:

  • eine Abteilung wird aufgegeben
  • Filialen werden geschlossen
  • Produktion wird eingestellt

Hier ist auf jeden Fall der Einzelfall zu überprüfen, am besten immer wieder in solchen Fällen mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht sprechen, um sicherzugehen dass alles auch wirklich rechtswirksam ist.

Rechtsanwälte Dr. Breuer Fachanwälte für Arbeitsrecht aus Berlin