Erstberatung
Als Eigenanteil an den anfallenden Kosten ist die Beratungshilfegebühr in Höhe von 10,-- € direkt in bar an den Rechtsanwalt zu zahlen. Bitte bringen Sie diesen Betrag ebenfalls zum Gespräch mit.
Zusätzliche Informationen zur Beratungshilfe finden Sie hier. Weitere Informationen zur Prozesskostenhilfe finden Sie hier.
Ohne Beratungsschein kostet eine persönliche Erstberatung 50,-- €.
Die Beratungszeit beträgt dabei etwa eine Stunde. Geht es schneller, fallen trotzdem 50,-- € an. Bei einer geringfügigen Überschreitung der Beratungszeit bleibt es bei 50,-- €, Sie brauchen also nicht auf die Uhr zu schauen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich keinen Termin vereinbaren kann, wenn Sie weder diese 50,-- € noch einen Beratungsschein des Amtsgerichts und 10,-- € Eigenanteil aufbringen können.
In diesem Fall können Sie mir Ihren Fall per Brief oder E-Mail schildern. Dann kann ich ohne allzu großen Aufwand prüfen, ob sich eine Rechtsverfolgung lohnt.
Bei finanziellem Engpaß kann auch eine Ratenzahlung sinnvoll sein. Dies biete ich Ihnen zu fairen Konditionen an.