Warum ich Rechtsanwalt bin?
Weil ich an das Recht glaube und es für eine starke Waffe halte.
Weil es mir Spaß macht, gegen scheinbar übermächtige Gegner zu kämpfen und zu gewinnen.
Sie können mich telefonisch oder über das Kontaktformular erreichen und Ihr Anliegen schildern oder bei Wunsch einen Termin zum persönlichen Gespräch vereinbaren.
Diese Kontaktaufnahme - auch mit der Schilderung Ihres Anliegens - ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Terminvereinbarungen können nach Absprache auch bei Ihnen zuhause oder in Ihrem Betrieb erfolgen.
Finanzielle Fragen können Sie offen ansprechen. Möglicherweise kann eine Rechtsschutzversicherung helfen, Prozesskostenhilfe (PKH) oder Beratungshilfe beantragt werden. Auch die Vereinbarung von monatlichen Raten ist möglich. Hier biete ich äußerst faire Konditionen an.
Die Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten wird von den Rechtsschutzversicherungen im Regelfall erst dann bezahlt, wenn das Verfahren am Sozialgericht anhängig ist (Sozialgerichtsrechtsschutz).
Eine Ausnahme besteht bei der Beratung zum Elternunterhalt bei Pflegebedürftigkeit. Hier wird die Beratung im Rahmen des Beratungs-Rechtsschutzes im Familien- und Erbrecht meist übernommen.
Bei berechtigten Ansprüchen gegen finanzstarke Gegner kann eine Prozessfinanzierung durch externe Finanzierer möglich sein. Dies kann ich prüfen und bei Prozessfinanzierern anfragen.
Bei der Strafverteidigung, der Nebenklage, der Opfervertretung und der Begleitung von Zeugen werden die Kosten in vielen Fällen vollständig vom Staat übernommen.
Bei geringem Einkommen übernimmt der Staat die Kosten einer anwaltlichen Beratung und außergerichtlichen Vertretung im Rahmen der Beratungshilfe. Über die Beratungshilfe ist auch eine Schuldnerberatung möglich. Die Durchsetzung oder Abwehr gerichtlicher Ansprüche erfolgt bei geringem Einkommen über die Prozesskostenhilfe.
Bitte bringen Sie bei einer Beratung im Rahmen der Beratungshilfe schon zum ersten Termin einen Beratungsschein Ihres örtlich zuständigen Amtsgerichtes mit. Den Beratungsschein erhalten Sie dort kostenlos.
Als Eigenanteil an den anfallenden Kosten ist die Beratungshilfegebühr in Höhe von 10,-- € direkt in bar an den Rechtsanwalt zu zahlen. Bitte bringen Sie diesen Betrag ebenfalls zum Gespräch mit.
Zusätzliche Informationen zur Beratungshilfe finden Sie hier. Weitere Informationen zur Prozesskostenhilfe finden Sie hier.
Ohne Beratungsschein kostet eine persönliche Erstberatung 50,-- €.
Sind über die Beratung hinaus Schreiben oder Telefonate erforderlich (z.B. ein Widerspruchsschreiben), erhöht sich der Betrag auf 100,-- €.
Die Beratungszeit beträgt dabei etwa eine Stunde. Geht es schneller, fallen trotzdem 50,-- € an. Bei einer geringfügigen Überschreitung der Beratungszeit bleibt es bei 50,-- €, Sie brauchen also nicht auf die Uhr zu schauen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich keinen Termin vereinbaren kann, wenn Sie weder diese 50,-- € bzw. 100,-- € noch einen Beratungsschein des Amtsgerichts und 10,-- € Eigenanteil aufbringen können.
In diesem Fall können Sie mir gerne Ihren Fall per Brief oder E-Mail schildern. Dann kann ich für Sie kostenlos prüfen, ob sich eine Rechtsverfolgung lohnt.
Die beste Lösung bei finanziellen Engpässen ist die Vereinbarung einer Ratenzahlung. Bitte fragen Sie mich danach, meine Konditionen sind äußerst fair und tragbar.